Grundstücksinformationen
Grundstücksinformationen
Amt für Bodenmanagement
Sie benötigen Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster oder für Ihr Grundstück?
Dann ist Ihre erste Anlaufstelle das Amt für Bodenmanagement in Büdingen.
Bodenrichtwerte
Aus den Kaufpreisen aller abgeschlossenen Kaufverträge werden vom Gutachterausschuss des Wetteraukreises alle 2 Jahre die Bodenrichtwerte festgelegt. Dies sind Durchschnittswerte für unbebaute Grundstücke. Sie haben keinerlei bindenden Charakter, da die einzelnen Grundstücke wertbeeinflussenden Faktoren wie z. B. spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung unterliegen.
Bodenrichtwerte werden sowohl für landwirtschaftlich genutzte Flächen als auch für Bauflächen festgestellt; diese werden in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erhält man beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlung. Schriftliche Auskünfte über die Bodenrichtwerte sind kostenpflichtig und können nur dort beantragt werden.
Weitere Informationen
Mündliche Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte können Sie auch bei den zuständigen Ansprechpartnern im Rathaus erhalten.
Bodenrichtwertkarte
Seit 2011 stehen Bodenrichtwerte landesweit flächendeckend online zur Verfügung.
Bodenrichtwertinformationssystem
Grundbuchamt
Grundbuchauszüge, Auskünfte über Belastungen oder Grundpfandrechte (z. B. Grundschulden, Nießbrauchrechte, Dienstbarkeiten) und sonstige grundstücksbezogene Informationen erhalten Sie beim Grundbuchamt.
Das für Rosbach zuständige Grundbuchamt ist beim Amtsgericht in Friedberg ansässig.