Veränderungssperren
Veränderungssperren
Die Veränderungssperre ist ein wirksames Werkzeug der Städte und Gemeinden, auf einem bestimmten Gebiet, auf dem ein Bauvorhaben seitens der Behörden durchgeführt werden soll, keine weiteren Baumaßnahmen zu genehmigen. So dürfen dann in den Zeiten, die mit dieser Veränderungssperre belegt sind, keine baulichen Umbaumaßnahmen, keine Neubauten und auch keine Abrissarbeiten genehmigt werden. Rechtsgrundlage ist § 14 Baugesetzbuch (BauGB).
Gemäß § 16 BauGB hat die Sperre als Satzung zu ergehen.
Nachfolgende finden Sie eine Übersicht bekannt gemachter Satzungstexte betreffend die Veränderungssperren der Stadt Rosbach v. d. Höhe.