Bauantrag
Bauantrag
Bitte beachten Sie, dass nur Termine mit vorheriger Anmeldung wahrgenommen werden können. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.
Beim Fachbereich "Stadtplanung, Immobilien" erhalten Sie bauplanungsrechtliche Auskünfte für den Bereich der Stadt Rosbach v. d. Höhe.
Des Weiteren erhalten Sie Auskünfte zu den Bebauungsplänen für das Stadtgebiet Rosbach v. d. Höhe sowie für die Außenbereiche der Stadt, soweit hierfür Bebauungspläne vorliegen, und zur Stellplatzsatzung.
Weitere Informationen
Anschluss- und Benutzungszwang
Denken Sie bei Ihrem Bauantrag auch gleich an den Antrag für den Wasser- und Kanalanschluss.
Nachfolgend finden Sie auch die aktuellen KOSTRA Bemessungsregenspenden zur Dimensionierung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage.
Siehe auch www.openko.de
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Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Kran)
Bei der Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum über den eigentlichen Gebrauch hinaus, handelt es sich um eine Sondernutzung.
Dies kann durch Aufstellen von Kränen, Containern, Gerüsten oder Bauzäunen geschehen, aber auch das Platzieren von Plakaten, Möbeln oder ähnlichem im öffentlichen Verkehrsraum fällt unter diesen Begriff.
Hierfür ist es erforderlich, einen Antrag auf Sondernutzung zu stellen. Je nach Örtlichkeit und Umfang der Maßnahme ist gegebenenfalls zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig.
Stellplatzsatzung
Bei der Errichtung, Änderungen oder Umnutzung von baulichen und sonstigen Anlagen ist der Nachweis einer entsprechenden Anzahl von KFZ-Stellplätzen erforderlich.
Die Anzahl der geforderten Stellplätze können Sie aus unserer Stellplatzsatzung ersehen.
Für Fragen hinsichtlich der Schaffung von Stellplätzen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Satzung herunterladen
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Weitere Anträge
Bei Baustellen sind weitere unter Unständen weitere Anträge notwendig. Wir beraten Sie gerne.
Genehmigung | Email | Telefon |
Aufbruchgenehmigung | Anfrage-BM1@rosbach-hessen.de | 06003 822-400 |
Leitungsanfrage | Anfrage-BM1@rosbach-hessen.de | 06003 822-400 |
Einleitgenehmigung Abwasser | Anfrage-BM1@rosbach-hessen.de | 06003 822-400 |
Antrag Trinkwasseranschluss | Anfrage-BM1@rosbach-hessen.de | 06003 822-400 |
Gartenwasseranschluss | stadtwerke@rosbach-hessen.de | 06003 822-310 |
Bauwasserantrag | Anfrage-BM1@rosbach-hessen.de | 06003 822-400 |
Standrohrmanagement | stadtwerke@rosbach-hessen.de | 06003 822-310 |
Zuständigkeiten anderer Fachbehörden
Baugenehmigungsverfahren, Bauordnungsrecht, Denkmalschutz
Das Baugenehmigungsverfahren liegt im Aufgabenbereich des Kreisbauamtes des Wetteraukreises als Baugenehmigungsbehörde. Allgemeine Beratung, Auskünfte zur Genehmigungspflicht, zur Antragstellung, dem Verfahrensablauf und dergleichen erfolgen über das Kreisbauamt des Wetteraukreises.
Für Antragstellung und Erteilung von Baugenehmigungen, bauordnungsrechtliche Fragestellungen, Einsicht in Bauakten, Auskünfte zu Baulasten und Fragen zum Denkmalschutz, wenden Sie sich bitte an den:
Bebaubarkeit von Grundstücken
Auskünfte zur Bebaubarkeit von Grundstücken erhalten Sie außerdem bei der Bauaufsichtsbehörde des Wetteraukreises.
Grundstücksbezogene Auskünfte aus dem Grundbuch
Grundstücksbezogene Auskünfte aus dem Grundbuch erhalten Sie beim:
Auskünfte zu Grundstückswerten
Auskünfte zu Grundstückswerten (Richtwerte, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung) erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlung: