Stellplatzsatzung
Bei der Errichtung, Änderungen oder Umnutzung von baulichen und sonstigen Anlagen ist der Nachweis einer entsprechenden Anzahl von KFZ-Stellplätzen erforderlich.
Die Anzahl der geforderten Stellplätze können Sie aus unserer Stellplatzsatzung ersehen.
Für Fragen hinsichtlich der Schaffung von Stellplätzen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Stefan Sommer
Tel.: 06003 822-404
E-Mail: sommer@rosbach-hessen.de