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Unsere Zusatzleistungen

Unsere Zusatzleistungen

Unsere Zusatzleistungen

Im öffentlichen Dienst gibt es zunächst einige Zusatzleistungen, die durch Tarifverträge vorgegeben sind:

  • ZVK ist die Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten. Die Finanzierung trägt überwiegend der Arbeitgeber. Aus der Zusatzversorgungskasse erhalten die Beschäftigten eine Betriebsrente neben der gesetzlichen Altersrente (https://vk-darmstadt.de).
  • Leistungsorientierte Bezahlung wird jährlich zusätzlich zu den Festgehältern ausgelobt.
  • Jahressonderzahlung erhalten die Beschäftigten abhängig von der jeweiligen Entgeltgruppe zwischen 50 % und 80 % eines Monatsgehaltes. Dabei erhalten die niedrigeren Entgeltgruppen den höchsten Prozentsatz.
  • Vermögenswirksame Leistungen – bei Vorlage eines Vertrags nach dem Vermögensbildungsgesetz erfolgt ein arbeitgeberseitiger monatlicher Zuschuss in Höhe von 6,65 €.
  • Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres künftigen Bruttoentgeltes in einen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) umgewandelt wird. Für das umgewandelte Entgelt sind keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Die Entgeltumwandlung kann über die Sparkassen Pensionskasse
    https://www.s-pension.de/content/pensionskasse/arbeitnehmer/
    oder die ZVK Darmstadt
    https://www.vk-darmstadt.de/zusatzversorgung/dienstleistungen/entgeltumwandlung erfolgen.
  • Berücksichtigung der Berufserfahrung bei der Eingruppierung nach TVöD/VKA ggf. bis zur Endstufe, wenn die für die Wahrnehmung des Aufgabengebietes förderliche Berufserfahrung nachgewiesen wird.

Innerhalb der Stadtverwaltung Rosbach v. d. Höhe gibt es darüber hinaus aktuell folgende Leistungen:

  • Arbeitszeit
    • Teilzeitarbeit (verschiedene mitarbeiterspezifische¹ Modelle unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange)
    • Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben während der Elternzeit
    • Möglichkeit von Homeoffice
    • Möglichkeit von mobilem Arbeiten
    • Diverse Dienstbefreiungen
    • Flexible Arbeitszeit (wo möglich)
  • Zuwendung für Dienstjubiläen (350 / 500 € bei 25 / 40 Jahren)
  • Veranstaltungen für Mitarbeitende
    • Betriebsausflug aller Bediensteter
    • Weihnachtsfeier
    • gemeinsame Mittagspausen

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