Wahlen

Umzug/ Änderungen im Melderegister

Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 12.01.2025:

Sie sind neu nach Rosbach gezogen?

Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Rosbach wählen!

Wahlberechtigte, die neu nach Rosbach zuziehen (oder die ihre Rosbacher Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären) können bis 02.02.2025 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, um in Rosbach v. d. Höhe zu wählen. (Weitere Informationen über Kontakt, siehe unten.)

Wenn Sie aus dem Inland zugezogen sind und keinen Antrag stellen oder die Antragsfrist vorbei ist, können Sie in Ihrer alten Gemeinde wählen (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).

Ihre Hauptwohnung in Rosbach hat sich geändert?

Sie sind innerhalb Rosbachs umgezogen:

Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich. Am Wahlsonntag können Sie in Ihrem alten Wahllokal wählen oder bei Bedarf Briefwahlunterlagen beantragen.

Sie waren abgemeldet?

Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!

Sie müssen bis 07.02.2025 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt (Kontaktdaten unten)!

Kann ich ohne Antrag oder Einspruch in Rosbach v. d. Höhe wählen?

Sie können ohne Antrag oder Einspruch wählen, wenn Sie

  • Deutsch und am Wahltag 18 Jahre alt sind und
  • In einem Rosbacher Wählerverzeichnis eingetragen sind. Im Wählerverzeichnis stehen Sie, wenn Sie am Stichtag 12.01.2025 mit Hauptwohnung im Rosbacher Melderegister gespeichert waren! Eine rückwirkende Anmeldung oder Berichtigung im Melderegister reicht nicht aus. In dem Fall müssen Sie sich aktiv darum bemühen in ein Wählerverzeichnis eingetragen zu werden!

>>> Bitte nehmen Sie im Zweifel Kontakt zu uns auf, um sicherzustellen, dass Sie wählen können! <<<

 

Kontakt:

Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe
Wahlamt - Bürgerbüro
Homburger Str. 64               
61191 Rosbach v. d. Höhe

Telefon: 06003 822 120
E-Mail: buerger@rosbach-hessen.de
Web: https://www.rosbach-hessen.de/stadt-politik/politik/wahlen/

 

Öffnungszeiten:

Montag:          08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag:        08.00 bis 12.00 Uhr
                        14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch:       08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:   08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag:            07.30 bis 12.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025   07.30 - 15.00 Uhr

 

Ihr Kontakt zu uns

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