Wahlen
Wahlen und Volksabstimmungen
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Themen Wahlen und Volksabstimmungen.
Online Service
Öffentliche Bekanntmachungen
Informationen rund um die Briefwahl
Wenn Sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie per Briefwahl wählen. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Die Briefwahl können Sie zu Hause oder vor Ort im Wahlamt durchführen.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung:
Informationen rund um die Briefwahl
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins
Datenschutzerklärung
Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 12.01.2025:
Sie sind neu nach Rosbach gezogen?
Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Rosbach wählen!
Wahlberechtigte, die neu nach Rosbach zuziehen (oder die ihre Rosbacher Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären) können bis 02.02.2025 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, um in Rosbach v. d. Höhe zu wählen.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung:
Informationen bei Wohnungsänderungen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Die Stadt Rosbach v. d. Höhe sucht ständig engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) oder in Briefwahlvorständen (Briefwahlauszählstellen) mitarbeiten.
Allgemeine Wahlvorstände organisieren am Wahltag ganztägig die Stimmabgabe und abends die Auszählung der Stimmzettel. Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit nachmittags mit der Zulassung der Wahlbriefe und übernehmen abends die Stimmauszählung.
Wahlhelferin und Wahlhelfer kann jeder werden, der auch wahlberechtigt ist, d.h. insbesondere muss das 16. bzw. 18. Lebensjahr erreicht sein, je nach Wahl die entsprechende Staatsangehörigkeit (deutsch bzw. EU-Staatsbürgerschaft) vorliegen und der Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten im entsprechenden Wahlbezirk liegen.
Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände werden vorab geschult. Darüber hinaus erhalten alle ein Merkblatt.
Wünsche der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer hinsichtlich ihrer Funktion und des Einsatzortes werden soweit wie möglich berücksichtigt.
Ihre Bereitschaft für ein Wahlehrenamt können Sie uns hier mitteilen.