Magistrat
Der Magistrat
Als Verwaltungs- und "ausführendes" Organ erledigt der Magistrat die laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung mit ihren Fachbereichen unterstützt.
Mit Ausnahme des Bürgermeisters werden alle Magistratsmitglieder von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Er setzt sich derzeit aus dem hauptamtlichen Bürgermeister, dem ehrenamtlichen Ersten Stadtrat, und sechs weiteren ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten zusammen.
An der Spitze des Magistrats steht der Bürgermeister. Als Kollegialorgan fasst der Magistrat die Beschlüsse mehrheitlich. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Magistrat nimmt an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil.