Vereinsförderung
Vereinsförderung
Die Vereins-, Sport-, Kultur- und Jugendarbeit hat eine besondere gesundheits-, bildungs- und gesellschaftspolitische Bedeutung. Die Stadt Rosbach v.d. Höhe erkennt daher die Arbeit der Vereine als eine Bereicherung des städtischen Lebens an.
Die Anerkennung der Bedeutung der Vereine bedingt eine angemessene ideelle und finanzielle Förderung. Aus diesem Grunde wurden die nachstehenden Richtlinien für die Förderung der Vereine in Rosbach v.d. Höhe herausgegeben. Die Richtlinien haben das Ziel, eine gleichmäßige, gerechte und überschaubare Förderung zu gewährleisten; durch sie sollen die Vereine ferner in die Lage versetzt werden, über längere Zeiträume hinweg zu disponieren, damit die gewährten Zuschüsse und vorhandenen eigenen Mittel sinnvoll eingesetzt werden können.
Die Jugendarbeit der Stadt Rosbach v.d. Höhe orientiert sich an den Grundsätzen der Verfassung des Landes Hessen sowie dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und hat zum Ziel, jungen Menschen zu helfen, sich in einer auf Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität aufgebauten Gesellschaft frei zu entfalten, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten und ihren Platz in Beruf und Gesellschaft finden zu können. Im Rahmen dieser Ziele werden bestimmte Maßnahmen der Jugendarbeit gefördert.
Richtlinien und Anträge herunterladen:
Laufende Förderung
Die Förderung von Jugendlichen bis 18 Jahre beträgt 3,00 € pro aktives Mitglied. Die Förderung sonstiger aktiver Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 1,00 €.
Besondere Zuschüsse
Zur Anschaffung von Geräten, Instrumenten und sonstigen Gegenständen, die der aktiven Vereinstätigkeit dienen, können besondere Zuschüsse gewährt werden. Klein-, Spiel- und Verbrauchsgeräte werden nicht bezuschusst.
Zuschüsse für Übungsleiter
Ein Zuschuss wird für die Beschäftigung hauptberuflicher und nebenberuflicher Übungsleiter, die nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, gewährt. Ziel ist es, durch gut ausgebildete Übungsleiter die Vereinsarbeit nach zeitgemäßen pädagogischen Erkenntnissen zu gestalten und weiter zu intensivieren.
Spezielle Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
Zuschuss für Jugendmannschaften bzw. Jugendgruppen, die sich regelmäßig treffen und/oder gemäß den Verbandstatuten/ -regeln regelmäßig an dem Rundenspielbetrieb oder Wettbewerben der laufenden Saison teilnehmen sowie Gruppen, die sich dauerhaft und regelmäßig für einen gemeinnützigen Zweck einsetzen.
Förderung von Veranstaltungen und Projekten für Jugendliche
Zuschuss für Ausflüge, Tagesveranstaltungen, Lehrgänge sowie Maßnahmen der Jugendbegegnung und Jugenderholung und sonstige der Jugendarbeit dienenden Veranstaltungen.
Zuschüsse für besondere Veranstaltungen - Projektförderung
Die Stadt gewährt eine Projektförderung für Veranstaltungen und für längerfristige Vorhaben, die im öffentlichen Interesse liegen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das Folgejahr einen Förderschwerpunkt und einen Bewerbungszeitraum. Vereine können sich innerhalb einer festgelegten Frist bewerben. Anträge stehen ab Oktober auf der Homepage der Stadt Rosbach v.d. Höhe zur Verfügung.
Nachhaltigkeit
Zuschuss zur Reduzierung und Vermeidung von Plastikmüll, insbesondere bei Märkten und auf Veranstaltungen. Ein Zuschuss für ein Spülmobil wird in Höhe bis zu 50% der reinen Mietkosten gewährt.
Städtische Sportanlagen
Die städtischen Sportanlagen werden sporttreibenden Vereinen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Vereine, die eigene Sportanlagen/ -heime besitzen, werden auf Antrag bis zu 50% der Kosten für Elektrizität, Wasser, Kanal und Heizöl oder Gas erstattet. Vereine, die keine eigenen Sportanlagen besitzen und gezwungen sind andere Sportstätten gegen Entgelt zu nutzen, können durch gezielte Einzelmaßnahmen unterstützt werden.
Ehrengaben und Ehrenpreise
Anträge und Wünsche von Vereinen auf Gewährung von Ehrengeschenken und Ehrenpreisen. Die Stadt Rosbach v.d. Höhe kann örtlichen Vereinen und Abteilungen aus Anlass eines durch die Zahl „25“ teilbaren Jubiläums sowie bei besonderen Anlässen eine einmalige Zuwendung gewähren.
Zuschüsse für Investitionen
Die Stadt Rosbach v.d. Höhe unterstützt Vereine bei Investitionstätigkeiten, die den satzungsgemäßen Zwecken des Vereins dienen. In Abgrenzung zu den besonderen Zuschüssen nach Punkt 3 sind Investitionen erheblicher als 260 €. Die Höhe des Zuschusses ist von der Höhe der Investitionskosten abhängig.
Nutzung des Vereinsmobils
Vereinsmobil
Die Stadt Rosbach stellt ihren ortsansässigen Vereinen und Gruppierungen einen Renault Trafic (9-Sitzer) für Vereinsanlässe zur Verfügung.
Als Fahrzeugverwalterin ist Frau Sabrina Bayer im Einsatz. Sie ist zuständig für die Zuteilung der Termine, die Übergabe und Entgegennahme des Fahrzeuges sowie die Abrechnung.
Die Kosten für die Unterhaltung des Fahrzeuges, außer den Treibstoffkosten, übernimmt die Stadt Rosbach v.d.Höhe. Das Fahrzeug wird voll getankt den Nutzern übergeben, die Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt ebenfalls im voll getankten Zustand.
Die Kilometerpauschale ist auf 0,20 € und die Mindestgebühr auf 15,-- € festgelegt.
Buchungen sind bis mindestens 5 Tage vor dem Termin möglich.
Ansprechpartner:
Sabrina Bayer
Tel.: 06003 / 8299 129