Liegenschaftskarte - Auszug


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).

Spezielle Hinweise für - Stadt Rosbach v. d. Höhe

Das Baugenehmigungsverfahren liegt im Aufgabenbereich des Kreisbauamtes des Wetteraukreises als Baugenehmigungsbehörde. Allgemeine Beratung, Auskünfte zur Genehmigungspflicht, zur Antragstellung, dem Verfahrensablauf und dergleichen erfolgen über das Kreisbauamt des Wetteraukreises.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende