Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)


An wen muss ich mich wenden?

Über den Antrag auf Film- und Drehgenehmigung entscheidet

  • bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde,
  • bei Sondernutzungserlaubnis die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.
Spezielle Hinweise für - Stadt Rosbach v. d. Höhe

Über den Antrag auf Film- und Drehgenehmigung entscheidet

  • bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt)
  • bei Sondernutzungserlaubnis die örtlich zuständige Straßenbaubehörde (Baumanagement - Tiefbau)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende