Bauberatung

  • Leistungsbeschreibung

    • Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
    • Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
    • Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
    • Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
       
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für Bauberatungen in Verfahren, die nicht mit einem gebührenpflichtigen Bescheid abgeschlossen werden, können ab der zweiten Viertelstunde Gebühren nach Zeitaufwand anfallen. Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.

  • Typisierung

    4

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

Spezielle Hinweise für - Stadt Rosbach v. d. Höhe

Das Baugenehmigungsverfahren liegt im Aufgabenbereich des Kreisbauamtes des Wetteraukreises als Baugenehmigungsbehörde. Allgemeine Beratung, Auskünfte zur Genehmigungspflicht, zur Antragstellung, dem Verfahrensablauf und dergleichen erfolgen über das Kreisbauamt des Wetteraukreises. 

Beim Fachbereich "Stadtplanung, Immobilienwirtschaft, öffentliche Einrichtungen" erhalten Sie Auskünfte zu den Bebauungsplänen für das Stadtgebiet Rosbach v. d. Höhe und für die Außenbereiche der Stadt, soweit hierfür Bebauungspläne vorliegen, und zur Stellplatzsatzung. Wir bitten um Sie im Vorfeld einen Termin mit uns auszumachen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende