Stadtkasse & Steuerverwaltung
Stadtkasse & Steuerverwaltung
Die Stadtkasse ist Ansprechpartner für den gesamten Zahlungsverkehr.
Um eine schnelle und richtige Verbuchung gewährleisten zu können, bitten wir, bei Zahlungen und Überweisungen im Verwendungszweck -soweit vorhanden- stets das Kassenzeichen, die Haushaltsstelle oder die Rechnungsnummer anzugeben. Diese Angabe entnehmen Sie bitte den Bescheiden, Schreiben und Rechnungen.
Weiterhin umfasst das Aufgabengebiet das Mahnwesen und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Eine Mahnung wird erstellt, wenn eine Forderung bis zum Fälligkeitstag nicht gezahlt wurde. Zusätzlich fallen dann auch Mahngebühren und Säumniszuschläge an.
Der sicherste Weg, Ihren Zahlungsverpflichtungen bei wiederkehrenden Forderungen (Steuern, Gebühren, Abgaben etc.) pünktlich und vollständig nachzukommen, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Wir buchen dann zum jeweiligen Fälligkeitstermin den entsprechenden Betrag von dem angegebenen Konto ab.
Durch die Einzugsermächtigung brauchen Sie sich nicht mehr um Fälligkeitsdaten zu kümmern. Sie sparen Gebühren für Daueraufträge, die ggf. jährlich geändert werden müssen, Überweisungsgebühren und den Weg zur Bank. Darüber hinaus vermeiden Sie Mahnungen mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen.
Daher bitten wir Sie, beteiligen Sie sich am Bankeinzugsverfahren. Wir garantieren Ihnen eine korrekte und reibungslose Abwicklung. Die erteilte Einzugsermächtigung kann selbstverständlich jederzeit widerrufen werden.