Abfallentsorgung
Abfallentsorgung
Neues Abfallsystem des Wetteraukreis in Rosbach ab 2025
Einheitlich im Wetteraukreis
Infoseite des Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreis zum neuen Abfallsystem
Film über das neue Abfallsystem
Online Anträge
Für alle baulich und gewerblich genutzten Grundstücke besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. Abfälle werden in Rosbach v. d. Höhe im Holsystem (Müllabfuhr) und im Bringsystem (Containersammelplätze, Recyclinghof) eingesammelt. Bei Fragen zur Abfallbeseitigung können Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Aufgabenbereichs „Steuern und Abgaben“ wenden.
Abfallkalender
Die aktuellen Abfuhrtermine können dem Abfallkalender entnommen werden. Hier können Sie sich auch Ihren persönlichen Abfallkalender für Ihre Straße als pdf-Datei herunterladen. Darüber hinaus bieten wir eine Abfallkalender-App an, die Sie über den App-Store oder über Google Play auf Ihrem Smartphone installieren können.
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Weitere Informationen
Bestellung von Mülltonnen
Für Restmüll, Bioabfall und Papier werden Sammelbehälter zur Verfügung gestellt.
Jedem Grundstück wird grundsätzlich eine Restmülltonne und eine Bioabfalltonne zugewiesen. Von der Zuweisung einer Bioabfalltonne kann eine Befreiung erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass biologische Abfälle einer Eigenkompostierung zugeführt werden.
Restmülltonnen und Bioabfalltonnen werden grundsätzlich mit einem Fassungsvermögen von 120 l zur Verfügung gestellt. Für größere Wohnanlagen kann auch ein 1100 l Restmüllgefäß bereitgestellt werden.
Die Benutzung der Papiertonne erfolgt auf freiwilliger Basis. Papiertonnen können wahlweise mit einem Fassungsvermögen von 120 l oder 240 l bereitgestellt werden.
An-, Ab- oder Umbestellungen von Mülltonnen sind durch den Grundstückseigentümer beim Fachdienst Steuern und Abgaben vorzunehmen.
Abfallgebühren
Für die Einsammlung und die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Restmüll und Bioabfall werden bei der Tonnenleerung gewogen. Die Gebühren setzen sich aus Grund- und Gewichtsgebühren zusammen.
Die Grundgebühr beträgt für
- die 120 l Restmülltonne 2,80 €/Monat
- den 1100 l Restmüllbehälter 25,70 €/Monat
- die 120 l Bioabfalltonne 0,98 €/Monat
Die Gewichtsgebühr beträgt
- Bei Restmüll 0,30 € je kg
- Bei Bioabfall 0,17 € je kg
Die erstmalige Bereitstellung der Grundausstattung an Müllgefäßen eines Grundstücks erfolgt gebührenfrei. Für Änderungen im Tonnenbestand (Mehrbedarf, Umtausch, Rückgabe) wird je Behälter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € (für 1100 l – Behälter 20,00 €) erhoben.
Die Gebühren für die kostenpflichtige Annahme von Abfällen am Recyclinghof richten sich nach der Satzung über die Benutzung der Recyclinghöfe und die Erhebung von Gebühren.
Es werden folgende Gebühren erhoben
Die Bemessungsgrundlage der Gebühr für die Annahme von Sperrmüll, Altholz der Altholzkategorien A I bis A III, Metallschrott, Flachglas, Bauschutt gipsfrei und gipshaltig, Grünabfall, Papier, Pappe und Kartonagen, Restmüll sowie Biomüll ist das Gewicht, das durch auf dem Recyclinghof installierte und geeichte Waagen ermittelt wird. Maßgebend ist der Wiegeausdruck des Recyclinghofes.
Sofern das Nettogewicht die Mindestlast der jeweiligen Waage nicht erreicht, ist eine Mindestgebühr zu erheben. Die Mindestgebühr wird für jeden Wiegevorgang getrennt erhoben.
Die Mindestlast und der Eichwert sind an der jeweiligen eingesetzten Waage ausgewiesen.
Bis zu einem Gewicht von 20 Kilogramm auf der Plattformwaage oder bis zu einem Gewicht von 200 Kilogramm auf der Fahrzeugwaage sind folgende Mindestgebühren festgesetzt:
Plattformwaage
(bis 20 KG)Fahrzeugwaage
(bis 200 KG)I.a) Altholz der Altholzkategorien A I - A II 2,00 € 20,00 € I.c) Bauschutt gipshaltig 1,00 € 10,00 € I.d) Bauschutt gipsfrei 1,00 € 10,00 € I.e) Flachglas 0,00 € 0,00 € I.f) Grünabfälle Keine Annahme
auf Plattformwaage10,00 € I.g) Metallschrott 0,00 € 0,00 € I.h) Papier, Pappe, Kartonagen 0,00 € 0,00 € I.i) Sperrmüll 3,00 € 20,00 € 1.6 Restmüll 6,00 € Keine Annahme
auf der Fahrzeugwaage1.7 Biomüll 3,00 € Keine Annahme
auf der FahrzeugwaageAbweichend hiervon beträgt die pauschale Grünabfallgebühr für
- Kleinstmengen
(z.B. Karton, Schubkarre, Tragetasche) 1,00 € - den Inhalt eines PKW-Kofferraums
ohne Erweiterung der Ladefläche; max. 1 cbm 2,00 € - den Inhalt eines PKW-Kofferraums
mit Erweiterung der Ladefläche oder PKW-Anhänger; jeweils max. 2 cbm 4,00 €
Ab einem Gewicht von 20 Kilogramm auf der Plattformwaage oder ab einem Gewicht von 200 Kilogramm auf der Fahrzeugwaage errechnet sich die Gebühr aus der Mindestgebühr zuzüglich einer Leistungsgebühr nach Gewicht. Über der Mindestgebührengrenze wird auf der Plattformwaage in 1 Kilogramm-Schritten und auf der Fahrzeugwaage in 10 Kilogramm-Schritten abgerechnet.
Für die Leistungsgebühr nach Satz 1 gelten folgende Gebührensätze:
I.a) Altholz der Altholzkategorien A I - A II je Tonne 100,00 € I.c) Bauschutt gipshaltig je Tonne 60,00 € I.d) Bauschutt gipsfrei je Tonne 60,00 € I.e) Flachglas je Tonne 0,00 € I.f) Grünabfälle je Tonne 60,00 € I.g) Metallschrott je Tonne 0,00 € I.h) Papier, Pappe, Kartonagen je Tonne 0,00 € I.i) Sperrmüll je Tonne 180,00 € 1.6 Restmüll je Tonne 370,00 € 1.7 Biomüll je Tonne 180,00 € Die Gebühr für die Annahme von PKW- und Motorradreifen erfolgt pro Stück.
Hierfür wird eine Gebühr von 3,50 € je Stück erhoben.Entsorgung von Sperrmüll im Abholsystem
Für die Entsorgung von Sperrmüll im Abholsystem fallen folgende Gebühren an:
Je angefangene 10 kg: 3,40 €, jedoch mindestens 10,20 €.