Abfallentsorgung

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Neues Abfallsystem des Wetteraukreis in Rosbach ab 2025

Einheitlich im Wetteraukreis

Infoseite des Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreis zum neuen Abfallsystem

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Für alle baulich und gewerblich genutzten Grundstücke besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. Abfälle werden in Rosbach v. d. Höhe im Holsystem (Müllabfuhr) und im Bringsystem (Containersammelplätze, Recyclinghof) eingesammelt. Bei Fragen zur Abfallbeseitigung können Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Aufgabenbereichs „Steuern und Abgaben“ wenden.

Abfallkalender

Die aktuellen Abfuhrtermine können dem Abfallkalender entnommen werden. Hier können Sie sich auch Ihren persönlichen Abfallkalender für Ihre Straße als pdf-Datei herunterladen. Darüber hinaus bieten wir eine Abfallkalender-App an, die Sie über den App-Store oder über Google Play auf Ihrem Smartphone installieren können.

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Weitere Informationen

  • Bestellung von Mülltonnen

    Für Restmüll, Bioabfall, Papier und Verpackungsmüll (gelbe Tonne) werden Sammelbehälter zur Verfügung gestellt.

    Jedem Grundstück wird grundsätzlich eine Restmülltonne und eine Bioabfalltonne zugewiesen. Von der Zuweisung einer Bioabfalltonne kann eine Befreiung erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass biologische Abfälle einer Eigenkompostierung zugeführt werden.

    Restmülltonnen können mit einem Fassungsvermögen von 80 l, 120 l oder 240 l zur Verfügung gestellt werden. Für größere Wohnanlagen kann auch ein 1100 l Restmüllgefäß bereitgestellt werden.

    Biomülltonnen können mit einem Fassungsvermögen von 120 l oder 240 l zur Verfügung gestellt werden.

    Die Benutzung der Papiertonne erfolgt auf freiwilliger Basis. Papiertonnen können wahlweise mit einem Fassungsvermögen von 120 l oder 240 l bereitgestellt werden. Für größere Wohnanlagen kann auch ein 1100 l Papiercontainer bereitgestellt werden.

    An-, Ab- oder Umbestellungen von Mülltonnen sind durch den Grundstückseigentümer beim Fachdienst Steuern und Abgaben vorzunehmen.

  • Abfallgebühren

    Für die ordnungsgemäße Einsammlung und Entsorgung von Müll werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung Gebühren erhoben.

    Restmüll und Bioabfall werden nach dem Leerungssystem abgefahren. Die Restmüllgebühren setzen sich aus einer Grundgebühr und einer Leerungsgebühr zusammen.

    Restmüll  TonnengrößeGrundgebühr / JahrLeerungsgebühr je LeerungMindestleerungen / Jahr
    80 Liter63,60 €4,40 €8
    120 Liter63,60 €6,60 €8
    240 Liter63,60 €13,20 €8
    1.100 Liter190,80 €60,50 €8

    Für den Biomüll wird eine Jahresgebühr je Tonnengröße fällig.

    Biomüll  TonnengrößeGrundgebühr / JahrZusatzleerung als Restabfall bei Fremdstoffen
    120 Liter72,00 €40,00 €
    240 Liter122,40 €40,00 €

    Die erstmalige Bereitstellung der Grundausstattung an Müllgefäßen eines Grundstücks erfolgt gebührenfrei. Für Änderungen im Tonnenbestand (Mehrbedarf, Umtausch, Rückgabe) wird je Behälter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € (für 1100 l – Behälter 25,00 €) erhoben.

    Die Gebühren für die kostenpflichtige Annahme von Abfällen am Recyclinghof richten sich nach der Satzung über die Benutzung der Recyclinghöfe und die Erhebung von Gebühren.

    Es werden folgende Gebühren erhoben

    Die Bemessungsgrundlage der Gebühr für die Annahme von Sperrmüll, Altholz der Altholzkategorien A I bis A III, Metallschrott, Flachglas, Bauschutt gipsfrei und gipshaltig, Grünabfall, Papier, Pappe und Kartonagen, Restmüll sowie Biomüll ist das Gewicht, das durch auf dem Recyclinghof installierte und geeichte Waagen ermittelt wird. Maßgebend ist der Wiegeausdruck des Recyclinghofes.

    Sofern das Nettogewicht die Mindestlast der jeweiligen Waage nicht erreicht, ist eine Mindestgebühr zu erheben. Die Mindestgebühr wird für jeden Wiegevorgang getrennt erhoben.

    Die Mindestlast und der Eichwert sind an der jeweiligen eingesetzten Waage ausgewiesen.

    Bis zu einem Gewicht von 20 Kilogramm auf der Plattformwaage oder bis zu einem Gewicht von 200 Kilogramm auf der Fahrzeugwaage sind folgende Mindestgebühren festgesetzt:

      

    Plattformwaage
    (bis 20 KG)

    Fahrzeugwaage
    (bis 200 KG)
    I.a)Altholz der Altholzkategorien A I - A II2,00 €20,00 €
    I.c)Bauschutt gipshaltig1,00 €10,00 €
    I.d)Bauschutt gipsfrei1,00 €10,00 €
    I.e)Flachglas0,00 €0,00 €
    I.f)Grünabfälle

    Keine Annahme
    auf Plattformwaage

    10,00 €
    I.g)Metallschrott0,00 €0,00 €
    I.h)Papier, Pappe, Kartonagen0,00 €0,00 €
    I.i)Sperrmüll3,00 €20,00 €
    1.6Restmüll6,00 €Keine Annahme
    auf der Fahrzeugwaage
    1.7Biomüll3,00 €Keine Annahme
    auf der Fahrzeugwaage

    Abweichend hiervon beträgt die pauschale Grünabfallgebühr für

    • Kleinstmengen
      (z.B. Karton, Schubkarre, Tragetasche) 1,00 €
    • den Inhalt eines PKW-Kofferraums
      ohne Erweiterung der Ladefläche; max. 1 cbm 2,00 €
    • den Inhalt eines PKW-Kofferraums
      mit Erweiterung der Ladefläche oder PKW-Anhänger; jeweils max. 2 cbm 4,00 €

    Ab einem Gewicht von 20 Kilogramm auf der Plattformwaage oder ab einem Gewicht von 200 Kilogramm auf der Fahrzeugwaage errechnet sich die Gebühr aus der Mindestgebühr zuzüglich einer Leistungsgebühr nach Gewicht. Über der Mindestgebührengrenze wird auf der Plattformwaage in 1 Kilogramm-Schritten und auf der Fahrzeugwaage in 10 Kilogramm-Schritten abgerechnet.

    Für die Leistungsgebühr nach Satz 1 gelten folgende Gebührensätze:

    I.a)Altholz der Altholzkategorien A I - A IIje Tonne100,00 €
    I.c)Bauschutt gipshaltigje Tonne60,00 €
    I.d)Bauschutt gipsfreije Tonne60,00 €
    I.e)Flachglasje Tonne0,00 €
    I.f)Grünabfälleje Tonne60,00 €
    I.g)Metallschrottje Tonne0,00 €
    I.h)Papier, Pappe, Kartonagenje Tonne0,00 €
    I.i)Sperrmüllje Tonne180,00 €
    1.6Restmüllje Tonne370,00 €
    1.7Biomüllje Tonne180,00 €

    Die Gebühr für die Annahme von PKW- und Motorradreifen erfolgt pro Stück.
    Hierfür wird eine Gebühr von 3,50 € je Stück erhoben.

    Entsorgung von Sperrmüll im Abholsystem

    Für die Entsorgung von Sperrmüll im Abholsystem beträgt die Gebühr 40,00 €.
    Die Höchstmenge des bereitgestellten Sperrmülls wird auf 3 m3 je Anmeldung und Grundstück / Abfallbesitzer begrenzt.

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