Lichtbildanforderungen
Lichtbildanforderungen
Für alle Pass- bzw. Ausweisdokumente gelten seit 01.11.2005 folgende Anforderungen an das Lichtbild.
Die Fotostudios haben entsprechende Mustertafeln erhalten.
Größe
- 35 x 45 mm
Qualität
- hochwertiges Papier
- Druckauflösung mindestens 600 dpi
- keine Knicke oder Verunreinigungen
- kein Farbstich - natürliche Wiedergabe der Hauttöne
Kopfposition und Mimik
- in der Mitte des Fotos
- mindestens 32 mm - maximal 36 mm groß
- scharf und Kontrast zum Hintergrund
- keine Schatten oder Reflektionen
- gerader Blick in die Kamera
- Kopf gerade halten
- neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund
Hintergrund
- einfarbig hell ohne Muster
- mit Kontrast zu Gesicht und Haaren
- keine Schatten
- keine Gegenstände oder andere Personen
- keinen Verlauf
Brille
- Gestell darf die Augen nicht verdecken
- keine Verspiegelung
- keine Tönung
Kopfbedeckungen
- nicht erlaubt
- bei religiösen Kopfbedeckungen muss das ganze Gesicht sichtbar sein
Uniformteile
- dürfen auf dem Bild nicht zu erkennen sein