Fundbüro
Fundbüro
Online Service
Allgemeines zu Fundsachen
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.
Fundgegenstände werden bei uns im Fundbüro des Ordnungsamts aufbewahrt. Sollte der Eigentümer einer Fundsache
bekannt sein, wird der Betroffene benachrichtigt.
Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt.
Sie haben etwas gefunden?
Das Ordnungsamt oder unsere Außenstelle in Rodheim nimmt gefundene Gegenstände an. Nach Ablauf von sechs Monaten können Sie die Fundsache erwerben, sofern diese bis dahin nicht dem Eigentümer zurückgegeben wurde. Anderenfalls wird diese Sache Eigentum der Stadt Rosbach v.d.Höhe und zum entsprechenden Zeitpunkt versteigert.
Sie haben etwas verloren?
Fragen Sie beim Fundbüro oder in unserer Außenstelle in Rodheim nach, vielleicht wurde es gefunden und abgegeben.
Der Verlust oder Diebstahl von Ausweispapieren sollte umgehend persönlich dem Ordnungsamt bzw. der Außenstelle in Rodheim oder der zuständigen Polizeidirektion in Friedberg, Grüner Weg 3, mitgeteilt werden.
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere
Bei einem Verlust oder Diebstahl von deutschen Ausweisdokumenten ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich.
Bei ausländischen Ausweisdokumenten wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Konsulat.
Verlust der Bankkarte
Bundeseinheitliche Notrufnummer für die Sperrung von EC-Karten:
Im Inland: 116 116
aus dem Ausland: 049 116 116Finderlohn
Es besteht ein Anspruch auf Finderlohn gem. § 971 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser richtet sich nach dem Wert des gefundenen Gegenstandes. Sofern Sie einen Finderlohn geltend machen möchten, ist dies bei Abgabe der Fundsache anzugeben.
- Wert bis 500 Euro = 5 Prozent
- Wert ab 501 Euro = 3 Prozent
- Wert bis 500 Euro = 5 Prozent