Bodenrichtwerte
Aus den Kaufpreisen aller abgeschlossenen Kaufverträge werden vom Gutachterausschuss des Wetteraukreises alle 2 Jahre die Bodenrichtwerte festgelegt. Dies sind Durchschnittswerte für unbebaute Grundstücke. Sie haben keinerlei bindenden Charakter, da die einzelnen Grundstücke wertbeeinflussenden Faktoren wie z. B. spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung unterliegen.
Bodenrichtwerte werden sowohl für landwirtschaftlich genutzte Flächen als auch für Bauflächen festgestellt; diese werden in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Ansprechpartner
Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlung. Schriftliche Auskünfte über die Bodenrichtwerte sind kostenpflichtig und können nur dort beantragt werden.
Amt für Bodenmanagement
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 9612444
http://www.gutachterausschuss.hessen.de
Mündliche Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte können Sie auch bei den zuständigen Ansprechpartnern im Rathaus erhalten.
Ansprechpartner
Link
Seit 2011 kann die Bodenrichtwertkarte von jedermann im Internet eingesehen werden: