Bearbeitungszeit von Sondernutzungen und Aufbruchgenehmigungen im Dezember 2024 und Januar 2025
Anträge für Sondernutzung und Aufbrüche können bis zum 16.12.2024 eingereicht werden. Alle Anträge, die nach dem 16.12.24 eingereicht werden, können erst wieder ab dem 02.01.2025 bearbeitet werden.