Wahlhelfer für die Europawahl am 9. Juni gesucht
Da bei der Europawahl erstmals Menschen schon ab 16 Jahren wahlberechtigt sind, dürfen auch schon 16-Jährige als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer mitmachen. Gerade für junge Menschen bietet dieses Ehrenamt die Möglichkeit, das Abstimmungsprocedere einmal aus einer anderen Perspektive zu erleben.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.
Über die Einzelheiten des Wahlablaufs informieren wir alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer rechtzeitig vor der Wahl.
Hier aber schon einmal das Wichtigste in Kürze:
Als Mitglied des Wahlvorstands in einem Wahllokal ist es insbesondere Ihre Aufgabe, die Wahlhandlung zu leiten. Die Wahlhandlung umfasst das ganze Stimmabgabeverfahren. Dazu gehört unter anderem, zu überprüfen, ob die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung oder ein Ausweisdokument dabeihaben, ob sie im richtigen Wahllokal sind, die Ausgabe der Stimmzettel sowie die Registrierung der Wählerinnen und Wähler. Nach Ende der Wahlzeit erfolgt zudem die Auszählung der Stimmen und damit die Ergebnisermittlung.
Geöffnet haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr, wobei es einen Schichtdienst gibt, so dass ein Teil der Mitglieder vormittags und ein Teil nachmittags die Aufgaben im Wahlvorstand wahrnimmt. Ab 18 Uhr werden dann gemeinsam die Wahlergebnisse ermittelt.
Die Briefwahlvorstände treffen sich erst nachmittags und bereiten zunächst die Auszählung vor. Dafür sind die Wahlbriefe zu öffnen, die Wahlberechtigung anhand des Wahlscheins zu prüfen und die Stimmzettelumschläge für die spätere Auszählung bereitzulegen. Ebenfalls ab 18 Uhr erfolgt dann die Ergebnisermittlung.
In einem zeitlich überschaubaren Rahmen lassen sie so neue Erfahrungen sammeln. Und Demokratie lebt schließlich vom Mitmachen.
Damit die Wahlvorstände ihre Aufgaben fachgerecht wahrnehmen können, werden Sie durch qualifizierte Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
Zudem achten wir darauf, dass jedes Wahlhelferteam auch mit erfahrenen Personen besetzt wird.
Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 €, das sogenannte Erfrischungsgeld.
Sie wollen mitmachen oder haben noch Fragen?
Dann melden Sie sich bei unserem Wahlamt, Frau Stock, E-Mail: wahlen@rosbach-hessen.de, Tel.: 06003/822124 oder nutzen Sie das Online-Meldeformular auf der Homepage: www.rosbach-hessen.de.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Bereitschaft und freuen uns auf Ihre Mitarbeit!