Pressemeldungen

Im Oktober wird gewählt – es werden noch Wahlhelfer/innen gesucht!


Als Mitglied des Wahlvorstands in einem Wahllokal ist es insbesondere Ihre Aufgabe, die Wahlhandlung zu leiten. Die Wahlhandlung umfasst das ganze Stimmabgabeverfahren. Dazu gehört unter anderem, zu überprüfen, ob die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung oder ein Ausweisdokument dabeihaben, ob sie im richtigen Wahllokal sind, die Ausgabe der Stimmzettel sowie die Registrierung der Wählerinnen und Wähler. Nach Ende der Wahlzeit erfolgt zudem die Auszählung der Stimmen und damit die Ergebnisermittlung.

Geöffnet haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr, wobei es einen Schichtdienst gibt, so dass ein Teil der Mitglieder vormittags und ein Teil nachmittags die Aufgaben im Wahlvorstand wahrnimmt. Ab 18 Uhr werden dann gemeinsam die Wahlergebnisse ermittelt.

Die Briefwahlvorstände treffen sich um 15:30 Uhr und bereiten zunächst die Auszählung vor. Dafür sind die Wahlbriefe zu öffnen, die Wahlberechtigung anhand des Wahlscheins zu prüfen und die Stimmzettelumschläge für die spätere Auszählung bereitzulegen. Ebenfalls ab 18 Uhr erfolgt dann die Ergebnisermittlung.

Damit die Wahlvorstände ihre Aufgaben fachgerecht wahrnehmen können, werden sie durch qualifizierte Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

Zudem achten wir darauf, dass jedes Wahlhelferteam auch mit erfahrenen Personen besetzt wird.

Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 €, das sog. Erfrischungsgeld.

Wenn Sie am Wahltag in Rosbach wahlberechtigt sind, d.h. am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit drei Monaten oder länger in Rosbach mit Hauptwohnung gemeldet sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, steht Ihrer Mithilfe nichts im Wege.

Bei Interesse melden Sie sich bitte im Rathaus bei Frau Frauke Stock, Tel.: 06003/822-124, E-Mail: wahlen@rosbach-hessen.de.