Pressemeldungen

Beantragung der Briefwahl für die Landtags- und Landratswahlen am 8.10.2023


Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden bzw. werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie bis zum 17. September 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Über den folgenden Link gelangen Sie zur Onlinebeantragung des Wahlscheins:
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6440023

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins
Datenschutzerklärung