Zur Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über wichtige Angelegenheiten der Stadt soll mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden. Die Bürgerversammlung wird von der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Frau Hantl, einberufen. An der Bürgerversammlung können auch nichtwahlberechtigte Einwohner teilnehmen.
15. November 2023