Überprüfung der Grabmale
Ergibt die Prüfung, dass das Fundament nachgibt oder sich der Stein bewegt, erhalten diese Grabmale einen entsprechenden Aufkleber.
Die Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten werden zusätzlich schriftlich darüber informiert, dass der Grabstein umgehend durch eine Fachfirma zu befestigen ist.
Sollte von nicht standsicheren Grabmalen eine unmittelbare Gefahr ausgehen, werden diese von uns entsprechend gesichert.
Wir möchten gleichzeitig darauf hinweisen, dass die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte jedoch nach wie vor die Pflicht haben, gemäß § 30 Abs. 1 unserer Friedhofssatzung, die Anlagen auf den Grabstätten im Frühjahr nach Beendigung der Frostperiode und im Herbst auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf eigene Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen. Festgestellte Mängel müssen auch hier unverzüglich durch einen Fachbetrieb behoben werden.
Nutzungsberechtigte von Grabstätten, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für die sich daraus ergebenden Schäden.