Bearbeitungszeit von Sondernutzungen und Aufbruchgenehmigungen in den Osterferien
Die Bearbeitungszeit für Sondernutzungen und Aufbruchgenehmigungen beträgt in der Regel zwei Wochen. Aufgrund der aktuellen Osterferien kann es jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.