Pressemeldungen

Straßenreinigung und Winterdienst


„In den letzten Wochen ist es vermehrt vorgekommen, dass Wege und Bürgersteige nicht geräumt waren. Zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Mitmenschen ist es uns wichtig, nochmals auf die Räum- und Streupflicht hinzuweisen“, so Bürgermeister Steffen Maar.

Im Winter gilt für alle Hauseigentümer und Mieter die „allgemeine Räum- und Streupflicht“.
In der Zeit von 7.00 und 20.00 Uhr sind sie dazu verpflichtet, die an das Grundstück angrenzenden Wege zu reinigen und von Schnee und Eis zu befreien.

Sofern kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite. Die Pflicht zum Winterdienst gilt ebenfalls, wenn unmittelbar zwischen dem eigenen Grundstück und der öffentlichen Verkehrsfläche eine Grünfläche, eine Böschung, ein Graben, eine Stütz-Mauer oder ein Parkstreifen liegt. Auch an öffentlichen Treppenaufgängen ist der Winterdienst gemäß Satzung vom Anlieger durchzuführen. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind ebenso die Eigentümer des gegenüberliegenden Grundstückes im Wechsel zum Winterdienst verpflichtet.
Die Abflussrinnen der Gehwege sind bei Tauwetter vom Schnee freizuhalten, damit das Tauwasser gut ablaufen kann.

Um die Umwelt zu schonen, wird empfohlen, vor allem Sand, Splitt oder anderes Material als Streumittel zu verwenden. Salz sollte nur in geringen Mengen und an besonderen Gefahrenstellen zum Einsatz kommen.

Der Räum- und Streudienst im gesamten Stadtgebiet wird durch den Bereitschaftsdienst des Bauhofes sichergestellt. Der Winterdienst des Bauhofes beschränkt sich auf die Fahrbahnen.

Alle wichtigen Informationen sowie die aktuelle Satzung sind auf der städtischen Homepage unter

https://www.rosbach-hessen.de/buerger-verwaltung/sicherheit-ordnung/strassenreinigung-winterdienst zu finden.