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Amtliche Bekanntmachungen

Feststellungsvermerk der Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Wirtschaftsjahr 2025


Der Wirtschaftsplan 2025 wird festgesetzt mit:

Erfolgsplan

          Erträge                                                             4.979.100,- €
          Aufwendungen                                                 4.730.535,- €

im Vermögensplan

          Einnahmen                                                       6.626.941,- €
          Ausgaben                                                         6.626.941,- €

Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan erforderlich sind, wird festgesetzt auf 5.000.000,- €.

Betriebsmittelkredite werden festgesetzt auf 5.000.000, - €.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2025 beschlossene Stellenübersicht.

Rosbach v. d. Höhe, den 25.02.2025

gez.
(Steffen Maar)
Vorsitzender Betriebskommission

Der vorstehende Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung hinsichtlich der Kreditfestsetzung ist mit Schreiben vom 03.04.2025 erteilt worden.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach vor der Höhe in der Sitzung am 25. Februar 2025 beschlossene Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Stadtwerke Rosbach vor der Höhe“ für das Wirtschaftsjahr 2025 ist hinsichtlich der festgesetzten Kreditaufnahmen genehmigungspflichtig.

Hierzu ergeht folgende Entscheidung:

Aufgrund des § 115 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO wird die Genehmigung für den im Wirtschaftsjahr 2025 zu Verfügung stehenden Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von insgesamt

5.000.000,00 €

(in Worten: fünf Millionen Euro)
erteilt.

Aufgrund des § 115 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO wird die Genehmigung für die Aufnahme von Liquiditätskrediten, die im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von

5.000.000 €

(in Worten: Fünf Millionen Euro)
 erteilt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Linhart

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Rosbach v. d. Höhe für das Wirtschaftsjahr 2025 inkl. Genehmigungsvermerk des Landrates des Wetteraukreises liegt in der Zeit vom 14. April 2025 bis einschließlich 25. April 2025 während der allgemeinen Dienststunden in der Stadtverwaltung, Homburger Straße 64, Zimmer 1.08 (1. Stock), 61191 Rosbach v. d. Höhe, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Wenn möglich bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung über die Telefonnummer 0 60 03- 822 – 188 oder 185.

Rosbach v. d. Höhe, den 03.04.2025

gez. Anthony Reindler                                        Anja Föh-Warzecha  
kaufm. Betriebsleiter                                          technische Leiterin