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Amtliche Bekanntmachungen

Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof in Ober-Rosbach


Dieses Grabfeld ist vor Ort durch eine Beschilderung gekennzeichnet.

Die Räumung ist erforderlich, da die Ruhefristen abgelaufen sind und die Standfestigkeit einiger Grabsteine nicht mehr gewährleistet ist.

Nutzungsberechtigte, die Grabsteine und Grabeinfassungen in ihren Besitz übernehmen wollen, werden gebeten, bis spätestens 30.04.2025 diese Gräber selbst zu räumen.

Grabsteine und Grabeinfassungen, die sich nach dem 30.04.2025 noch auf den Gräbern befinden, werden kostenfrei von der Stadt geräumt.