Bauleitplanung der Stadt Rosbach v. d. Höhe, Bebauungsplan Nr. NR/14 „Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße“
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. NR/14 „Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße“ liegt rd. 400 m außerhalb der Ortslage am östlichen Rand des Stadtteils Nieder-Rosbach. Insgesamt hat der Geltungsbereich eine Größe von rd. 5.000 m² und umfasst die Flurstücke 630/1 und 631/1 in der Gemarkung Nieder-Rosbach, Flur 2.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. NR/14 „Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße“, Abbildung genordet und ohne Maßstab