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Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung NR/14 „Jugendplatz Ober-Wöllstädter Straße“


Allgemeines Planziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage für einen sogenannten „Jugendplatz“ zu schaffen. Die Stadt Rosbach v. d. H. möchte eine Aufenthaltsfläche für Jugendliche schaffen. Dabei ist eine öffentliche Fläche mit ausreichend Abstand zur Wohnbebauung als Voraussetzung anzusehen. Ein solches Angebot fehlt zurzeit im Stadtgebiet und wird von den Jugendlichen sehnlich gewünscht. Auch im Stadtentwicklungskonzept wurde die Schaffung einer entsprechenden Fläche bereits festgehalten.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach §§2 ff. BauGB. Gemäß §2 (4) BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplans ermittelt und in einem Umweltbericht (inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet gemäß §2a BauGB einen gesonderten Bestandteil der Begründung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung liegt in der Zeit von

Montag, dem 06.11.2023, bis einschl. Freitag, dem 08.12.2023,

in der Außenstelle der Stadtverwaltung Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach, Dieselstraße 12, 1. OG links, während der nachfolgend genannten Dienststunden

  • Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
  • Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich, zur Niederschrift oder per e-mail an 22041@blfp.de vorgebracht werden.

Die Veröffentlichung erfolgt zudem auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Rosbach v. d. Höhe, den 23.10.2023

Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe

(Maar)

Bürgermeister


Stadt Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Nieder-Rosbach,
Bebauungsplan NR/14 „Ober-Wöllstädter Straße“

Hier: räumlicher Geltungsbereich



genordet, ohne Maßstab