Bauleitplanung der Stadt Rosbach v.d. Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach Bebauungsplan OR/29 „Friedberger Straße“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v.d. Höhe hat in ihrer Sitzung am 05.10.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes OR/29 „Friedberger Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Stadtteil Ober-Rosbach im Sinne einer baulichen Nachverdichtung im Bereich rückwärtiger Gartenflächen in der Friedberger Straße geschaffen werden, um der konstanten Nachfrage nach Wohnraum gerecht werden zu können. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist in der Stadtverwaltung Rosbach v.d. Höhe über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen wird.
Der Planentwurf einschließlich zugehöriger Begründung und die Anlagen (landschaftspflegerischer Fachbeitrag, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Geotechnischer Bericht – Grundwassermonitoring, Fachbericht Verkehr, schalltechnische Untersuchung) liegen in der Zeit von
Montag, dem 17.10.2022 - einschl. Freitag, dem 18.11.2022
in der Außenstelle der Stadtverwaltung Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach, Dieselstraße 12, 1 OG links, Zimmer Herr Stuhl, während der nachfolgend genannten Dienststunden
· Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
- Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Stadt Rosbach v.d. Höhe http://www.rosbach-hessen.de unter der Rubrik Wirtschaft & Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspläne in der Aufstellung und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.
Magistrat
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