Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof in Ober-Rosbach
Wir erinnern nochmals daran, um welches Grabfeld es sich handelt.
Ober-Rosbach
Die Grabstätten des Grabfeldes E mit den Grab-Nummern 15 bis 73.
Das Grabfeld ist vor Ort durch eine Beschilderung gekennzeichnet. Selbstverständlich kann die Lage des betroffenen Feldes auch bei der Friedhofsverwaltung eingesehen werden.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Nutzungsberechtigte, die Grabsteine und Grabeinfassungen in ihren Besitz übernehmen wollen, bis spätestens 30.04.2021 die Gräber selbst geräumt haben müssen.
Grabsteine und Grabeinfassungen, die sich nach dem 30.04.2021 noch auf den Gräbern befinden, werden kostenfrei von der Stadt geräumt.
Rosbach v.d.Höhe, den 12.03.2021
Der Magistrat der Stadt Rosbach v.d.Höhe
gez.: Steffen Maar
Bürgermeister