Ausscheiden von Mitgliedern des Ausländerbeirats der Stadt Rosbach v.d. Höhe
Alle drei Bewerber/innen sind damit aus dem Ausländerbeirat ausgeschieden.
Der Wahlvorschlag für den Ausländerbeirat ist erschöpft, die Sitze bleiben unbesetzt. Der Ausländerbeirat hat somit nur noch zwei Mitglieder.
Gemäß § 86, Abs. 1, Satz 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) entfällt die
Einrichtung des Ausländerbeirats für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit, wenn dieser in Folge des Ausscheidens von Vertretern nur noch weniger als drei Mitglieder hat.
Gemäß § 86, Abs. 1, Satz 4 und 5 wird nunmehr für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit des Ausländerbeirats eine Integrations-Kommission gebildet.
Rosbach v.d. Höhe, den 17.02.2023
Der Magistrat der Stadt Rosbach v.d. Höhe
gez.: Stock
(Wahlleiterin)