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Amtliche Bekanntmachungen

Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v. d. Höhe


Frau Elke Sommermeyer rückt als Ersatzperson der Freien Demokratischen Partei (FDP) in die Stadtverordnetenversammlung ein.

Gegen die Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte  geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 99 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Homburger Straße 64, 61191 Rosbach v. d. Höhe, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Rosbach v. d. Höhe, den 7. April 2021

Die Gemeindewahlleiterin
gez.: Frauke Stock