Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Ausländerbeirates der Stadt Rosbach v.d. Höhe
Als Nachrückerinnen wurden Frau Federica Orlando sowie Frau Maria Di Ianni festgestellt. Beide haben auf ihren Sitz im
Ausländerbeirat verzichtet.
Der Wahlvorschlag für den Ausländerbeirat ist nunmehr erschöpft, die Sitze bleiben unbesetzt.
Die gesetzliche Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend.
Gegen die Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 25 KWG binnen einer
Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 95 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Homburger Straße 64, 61191 Rosbach v.d. Höhe, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können
weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rosbach v.d. Höhe, den 22. November 2021
Die Gemeindewahlleiterin
gez.: Frauke Stock